Mit der per 01.01.2018 inkraftgetretenen revidierten Strahlenschutzverordnung und der Ausbildungsverordnung im Strahlenschutz wurden Bestimmungen eingeführt, die alle mit der Herstellung von Röntgenaufnahmen befassten Personen (MPA, TPA etc.) verpflichten, jeweils alle 5 Jahre eine Weiterbildung im Strahlenschutz im Umfang von mindestens 8 Stunden nachzuweisen. Ohne Nachweis der erfüllten Weiterbildung verfällt die persönliche Röntgenbewilligung.
Sie frischen die Kenntnisse der Grundbildung auf und lernen neue Entwicklungen kennen. Zudem bringen wir Sie in Bezug auf die Einstell- und Lagerungstechnik auf den neusten Stand.
Kurstage (11 Lektionen à 45 Minuten) |
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Donnerstag, 13./20. und 27. März 2025 von 18.00 – 21.00 Uhr |
6 bis 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Repetition von Inhalten der Strahlenschutzgrundausbildung |
Aktualisierung der Strahlenschutzkenntnisse aufgrund neuer Entwicklungen |
Besprechung von Erkenntnissen aus dem Betrieb |
CHF 400.–
Do, Mi. 15. Januar 2025, 18:30 Uhr - 20:00 Uhr Solothurn (vor Ort)
mehr erfahrenDo, Do. 16. Januar 2025, 18:00 Uhr - 19:00 Uhr Bern (online)
mehr erfahrenDo, Di. 28. Januar 2025, 18:00 Uhr - 19:00 Uhr Bern (online)
mehr erfahrenDo, Mi. 29. Januar 2025, 18:30 Uhr - 20:00 Uhr Solothurn (vor Ort)
mehr erfahrenWelche unserer Aus-/Weiterbildung passt zu Ihnen?
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