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Finanzierung der höheren Berufsbildung

Der Bundesrat hat beschlossen, dass Absolvierende einer höheren Berufsbildung (HBB) ab 2018 50% der Lehrgangskosten als "Subjektfinanzierung" zurückfordern können.

Die Würfel sind gefallen. Am Freitag, 15. September 2017, entschied der Bundesrat über die künftige finanzielle Unterstützung der höheren Berufsbildung. Die Berufsbildungsverordnung wird geändert, damit Studierende auf Tertiärstufe einheitlicher unterstützt werden. Die bisher kantonal unterschiedlich geregelte Finanzierung von Weiterbildungen, welche beispielsweise zu einem eidgenössischen Fachausweis führten, wird abgelöst durch eine sogenannte "Subjektfinanzierung". Statt Bildungsanbieter zu bezahlen, werden die Bundesbeiträge zur Förderung der Berufsbildung ab 2018 direkt an Absolventen ausbezahlt.

Wer mit Prüfungsdatum nach dem 1. Januar 2018 eine höhere Berufsbildung (HBB) abschliesst, kann beim Bund künftig 50% der Lehrgangskosten zurückfordern. Für eidgenössische Berufsprüfungen sind dies maximal CHF 9'500.–, für höhere Fachprüfungen maximal CHF 10'500.–. Voraussetzung dafür ist, dass die höhere Berufsbildung bis und mit der abschliessenden Berufs- oder Fachprüfung absolviert wird und dass die Kosten - statt von einer Firma - selbst getragen werden. Der Prüfungserfolg ist dabei nicht entscheidend. Für Absolvierende, welche sich die Vorfinanzierung bis zur Auszahlung der Bundesbeiträge nicht leisten können, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Auszahlung von Teilbeiträgen schon vor der eidgenössischen Prüfung möglich. 

Ebenfalls subventionsberechtigt sind auch vorbereitende Kurse, welche weiterführen zu einem höheren Berufsabschluss. Aus dem breiten Angebot an Weiterbildungen an der Feusi kann somit für folgende Lehrgänge und Kurse eine Subjektfinanzierung beantragt werden: 

**Einzelne Module aus Lehrgängen sind erst nach Abschluss der Berufsprüfung subventionsberechtigt. Einzelne Lehrgänge stellen eine Vorstufe zu einer höheren Fachprüfung dar und können ebenfalls erst nach Ablegen der Prüfung von der Subjektfinanzierung profitieren.

Mehr zum Thema auf der Seite des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI: https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/hbb/finanzierung.html

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