Der Feusi Cup ist ein U13 Elit Eishockey-Turnier mit den Mannschaften der Partnerschaft Bern, also mit dem SCB Future, dem EHC Chur, dem EV Zug, dem HC Dragon Thun und dem Team Lausanne HC Academy. Nachwuchseishockey auf höchstem Niveau.
Ab August 2023 bietet die Feusi an der Jubiläumsstrasse 95, Bern, neu eine "besondere Volksschule" an.
Berufsbildung
Weiterbildung
Höhere Fachschule Wirtschaft HFW
7.–10. Schuljahr / Langzeitgymnasium / Berufsbildung
Weiterbildung / Höhere Fachschule Wirtschaft HFW
 
 
Feusi Cup 2023 Eishockey
Feusi Cup 2023 Eishockey
Der Feusi Cup ist ein U13 Elit Eishockey-Turnier mit den Mannschaften der Partnerschaft Bern, also mit dem SCB Future, dem EHC Chur, dem EV Zug, dem HC Dragon Thun und dem Team Lausanne HC Academy. Nachwuchseishockey auf höchstem Niveau.
1
Staatliches Angebot unter dem Feusi Dach
Staatliches Angebot unter dem Feusi Dach
Ab August 2023 bietet die Feusi an der Jubiläumsstrasse 95, Bern, neu eine "besondere Volksschule" an.
2
Infoveranstaltung
Infoveranstaltung
Besuchen Sie unsere Infoveranstaltung zum 1.–6. Schuljahr an der Mattenstrasse in Muri Gümligen. Nach einer allgemeinen Vorstellung des Feusi Bildungszentrums erhalten Sie detaillierte Informationen zur gewünschten Ausbildung. Sie sind herzlich eingeladen!
3
Infoveranstaltung
Infoveranstaltung
Besuchen Sie unsere Infoveranstaltung in Solothurn. Nach einer allgemeinen Vorstellung des Feusi Bildungszentrums erhalten Sie detaillierte Informationen zur gewünschten Ausbildung/ Weiterbildung. Sie sind herzlich eingeladen!
4
Infoveranstaltung
Infoveranstaltung
Besuchen Sie unsere Infoveranstaltung in Bern-Wankdorf. Nach einer allgemeinen Vorstellung des Feusi Bildungszentrums erhalten Sie detaillierte Informationen zur gewünschten Ausbildung/ Weiterbildung. Sie sind herzlich eingeladen!
5
Online-Infoveranstaltung
Online-Infoveranstaltung
Besuchen Sie unsere Online-Infoveranstaltung. Nach einer allgemeinen Vorstellung des Feusi Bildungszentrums erhalten Sie detaillierte Informationen zur gewünschten Weiterbildung in Bern-Wankdorf.
6

Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung

30.03.2021

Erwerbstätigkeit und die kurz- oder langfristige Betreuung von kranken Angehörigen, namentlich von Kindern, sind oftmals schwer unter einen Hut zu bringen. Nun gibt es ab 2021 zwei neue gesetzliche Regelungen, welche eine klare Verbesserung schaffen.

Paragraphen Würfel auf einer Tastatur
 
 

Bisherige Regelung

Bisher bestand ein gesetzlich geregelter Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlte Pflegetage nur für die Betreuung eines kranken Kindes für maximal drei Arbeitstage (Art. 36 Abs. 3 aArbG). Ebenfalls gab es einen zeitlich begrenzten Lohnfortzahlungsanspruch bei Verhinderung eines Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung infolge Betreuung und Pflege von Ehepartnern oder eingetragenen Partnern, nicht jedoch von Lebenspartnern im Konkubinat, Eltern oder Geschwistern. Dieser basierte auf Art. 324a Abs. 1 OR, wobei die Dauer gesetzlich nicht konkret vorgeschrieben und in Arbeitsverträgen und Personalreglementen meist unterschiedlich geregelt wurde. Ein Anspruch auf Erwerbsersatz für längerdauernde Abwesenheiten aufgrund eines Pflege- oder Betreuungsfalls fehlte gänzlich.

Neuerung ab 1. Januar 2021

Bezahlte Kurzurlaube für die Betreuung von Familienmitgliedern und LebenspartnernSeit dem 1. Januar 2021 haben Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung und Lohnfortzahlung generell zur Betreuung kranker Familienmitglieder, was im Gegensatz zur früheren Regelung nicht nur Kinder, Ehepartner und eingetragene Partner, sondern auch Eltern, Grosseltern und Geschwister einschliesst, sowie auch eines kranken Lebenspartners (Art. 329h OR, Art. 36 Abs. 3 ArbG). Die gesundheitliche Beeinträchtigung muss durch ein Arztzeugnis belegt werden und die Betreuung durch den Arbeitnehmer erfordern. Die Dauer ist auf maximal drei Tage pro Fall und – ausser bei der Betreuung kranker Kinder - auf 10 Tage insgesamt pro Dienstjahr begrenzt. Die neuen Regelungen gelten ab anfangs 2021 automatisch für alle Arbeitsverhältnisse nach OR, bereits bestehende und neue, ohne dass Arbeitsverträge oder Personalreglemente angepasst werden müssten. Eine Abweichung kann nur zugunsten des Arbeitnehmers vereinbart werden, d.h. es sind nach wie vor auch grosszügigere Lösungen möglich. Es ist aber schon nur zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlenswert, wenn bisherige Regelungen in Arbeitsverträgen oder Personalreglementen gemäss den neuen Bestimmungen angepasst werden.

Betreuungsurlaub der Eltern eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes
Vom 1. Juli 2021 an haben erwerbstätige Eltern eines minderjährigen, wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unabhängig von ihrem Zivilstand gemeinsam Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von maximal 14 Wochen pro Krankheit oder Unfall, welcher ähnlich wie der Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung finanziert wird (Art. 329i nOR, Art. 16n ff nEOG). Das Taggeld beträgt 80% des durchschnittlichen Einkommens vor dem Bezug, maximal aber CHF 196 pro Tag. Für den Bezug gilt eine Rahmenfrist von 18 Monaten ab dem ersten Taggeldbezug. Der Urlaub kann während einer Rahmenfrist von 18 Monaten tageweise oder am Stück bezogen werden, wobei die Eltern sich innerhalb der Maximaldauer frei darüber einigen können, wer wieviel Urlaub bezieht. Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Ausgleichskasse. Auch hier muss die schwere gesundheitliche Beeinträchtigung des Kindes mittels entsprechender Arztzeugnisse belegt werden. Zusätzlich besteht ein Kündigungsschutz während der Dauer des Betreuungsurlaubs, längstens aber während sechs Monaten ab Beginn der Rahmenfrist (Art. 336c Abs. 1 lit. cbis nOR). Kündigungen während dieser Sperrfrist sind nichtig. Auch hier kann der Arbeitgeber grosszügigere Lösungen vorsehen, z.B. eine längere Dauer des Betreuungsurlaubs oder die Bezahlung des vollen Lohns, er muss allerdings für damit verbundene Mehrleistungen selbst aufkommen.

 
 

Autor:  Mark Sollberger, Rechtsanwalt & Dozent am Feusi Bildungszentrum


Das könnte Sie auch interessieren


 
 
 
 

Angebot

Nächste Infoveranstaltungen

Kundenaussagen

Standorte

FEUSI BILDUNGSZENTRUM

Standort Bern-Wankdorf (Hauptsitz)

Max-Daetwyler-Platz 1
3014 Bern

031 537 37 37
brnfsch

Das Gebäude des Feusi Bildungszentrums in Bern-Wankdorf

Standort Bern (Besondere Volksschule Klick-Schule)

Jubiläumsstrasse 95
3005 Bern

031 537 39 19
klck-schlfsch

Das Gebäude der Klick-Schule in Bern

Standort Muri-Gümligen

Mattenstrasse 2
3073 Gümligen

031 537 39 39
gmlgnfsch

Das Gebäude der Kita - 6. Schuljahr in Muri-Gümligen

Standort Solothurn

Sandmattstrasse 1
4500 Solothurn

032 544 54 54
slthrnfsch

Das Gebäude des Feusi Bildungszentrums in Solothurn
Kundenaussagen Feusi Bildungszentrum
 

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. 

Notwendige Cookies werden immer geladen.